Hintergrund
  • Teaser
  • Teaser
  • Teaser
  • Teaser
Social Network I Social Network VI Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
17.10.2021, 21:13 Uhr
Windelbonus als kleines Bürokratiemonster von der CDU-Fraktion abgelehnt

Das Vorhaben den sogenannten Windelbonus rückwirkend zum 01.01.2021 einzuführen wurde nun im Stadtrat endgültig abgelehnt. „Beim Windelbonus handelt es sich um eine Jahrespauschale, mit der die erhöhten Kosten des Müllaufkommens durch Windeln für Kinder bis 3 Jahren und Inkontinenzpatienten außerhalb von Pflegeleistungenausgeglichen werden sollen. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune handelt, müsste das Geld an anderer Stelle eingespart werden.“ erläutert der Fraktionsvorsitzende Gosbert Hubertus.

„Eine Zuwendung von 2,92 im Monat ist eine reine Symbolpolitik ohne nachhaltige Wirkung. 

 

 

 

 

 

 

 

Dafür sind die Summen einfach zu gering. Im Gegenzug ist aber ein hoher Verwaltungsaufwand notwendig, um z.B. jährlich die Auszahlung an Inkontinenzpatienten zu prüfen, weil die Auszahlung immer neu beantragt werden muss. Es gibt wesentlich effektivere Wege, Mittel zu Gunsten von jungen Familien einzusetzen.“ so der Vorsitzende der CDU Püttlingen-Köllerbach Christian Müller. Müller weiter: „Püttlingen muss für junge Familien attraktiver werden ohne neue Bürokratiemonster ins Leben zu rufen! Die Summe könnte zusätzlich in die Attraktivität der Spielplätze investiert werden, das wäre eine nachhaltige Investition. Oder gerade in diesem Jahr wäre z. B. eine Eintrittsgutscheinkarte in Höhe des möglichen Windelbonus für unser örtliches Schwimmbad wesentlich sinnvoller gewesen – zumal das Hallenbad längere Zeit geschlossen war.“ 

Zum Hintergrund: Im Sommer hatte Püttlingen als eine von wenigen Kommunen auch unter Corona-Auflagen die Nutzung des Schwimmbades aus „Verwaltungsgründen“ verwehrt. Es wurden viele Beschwerden an die CDU Püttlingen-Köllerbach herangetragen, da gerade junge Familien mit Kindern während Corona auf Urlaube verzichten mussten und sich wetterbedingt zumindest ein offenes Hallenbad gewünscht hätten. 

Der eingebrachte Entwurf zum Windelbonus sah eine jährliche Förderung von 35 € (monatlich 2,92 €) vor und hätte die Kommune etwa 17.500 € gekostet. In Zeiten der Schuldenbremse sind freiwilligen Ausgaben ohne Deckung insbesondere im laufenden Haushaltsjahr nicht zulässig und verstoßen gegen geltendes Recht. Den Ausgaben für die Zuschüsse selbst müssen noch die Verwaltungskosten hinzugerechnet werden, welche aufgrund der immer wieder neu zu beantragenden Auszahlungen und der Prüfung der Nachweise bei Inkontinenzpatienten mehrere tausend Euro im Jahr betragen würden. Das Verhältnis der ausgezahlten Gelder zum Verwaltungsaufwand ist daher einfach unverhältnismäßig. Auch ist die Summe pro Monat und Hilfeempfänger zu gering, als dass sie nachhaltig etwas helfen würde, auch wenn jeder Euro natürlich ein Euro mehr in der Tasche ist. Aber auch bei diesen wenigen Euros handelt es sich um Steuergelder und freiwillige Ausgaben, die auch im verschuldeten und negativen Haushalt dargestellt werden müssen.